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Indexerhöhung für Mieten – Wertsicherungsklausel

Wie man mit einer Wertsicherungsklausel die Miete erhöht (mit Video, praktischen Tabellen).

Eine Indexberechnung bleibt nach diesem Artikel kein Geheimnis mehr. Youtube-Video und praktische Tabellen inklusive.
Vorteile für Eigentümer von Wohnimmobilien
Bei Wohnimmobilien wird die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete durch Gesetze immer weiter erschwert. Vermieter, die keine Vergleichswohnungen benennen können, weichen jetzt mehr und mehr auf die Wertsicherungsklausel aus. Durch den Automatismus wird Streit vermieden, denn die Erhöhung ist jetzt von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig und nicht von den Mieten vor Ort. Es kann auch eine Erhöhung durchgeführt werden, wenn die Miete schon über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Indexklauseln (Wertsicherungsklauseln) sind bei Gewerbemietverträgen der Normalfall, denn so kann die Miete an die steigenden Verbraucherpreise angepasst werden. Ein Ausgleich der Inflation erfolgt so automatisch.
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Zur Erinnerung: die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach Wertsicherungsklausel

Es gilt der Paragraph 557 b BGB
Es darf nur nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) erhöht werden. Die früher verwendeten Indizees (z.B. 4-Personen-Haushalte von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen) dürfen nicht mehr vereinbart werden. Es hätte sowieso keinen Sinn gemacht, da diese seit Januar 2000 weggefallen sind.
Der Index darf in beide Richtungen angepasst werden. Es muss vereinbart sein, dass er auch nach unten angepasst werden darf. In der Praxis ist es eher unwahrscheinlich, dass dieser Fall tatsächlich eintritt.
Diese Erhöhungsmethode muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart sein.
Die Miete darf ein Jahr nicht erhöht worden sein.

Welcher Verbraucherpreisindex ist denn jetzt aktuell anzuwenden?

Seit Januar 2013 gibt es den VPI 2010 = 100.

Bis dahin galt der VPI 2005 = 100. Alle fünf Jahre wird der Index umgestellt und neu berechnet. Der alte Index fällt dann weg.

(Link einfügen) Hier können Sie den aktuellen Indexstand des Verbraucherpreisindex auf der Seite destatis.de einsehen.

Wie wird die Miete praktisch über eine Wertsicherungsklausel erhöht?

Wenn die letzte Mieterhöhung nach dem Januar 2013 erfolgte, kann man ganz einfach den neuen Indexstand durch den alten Indexstand dividieren.

Die einzelnen Schritte der Indexerhöhung

Schritt 1: Aus dem Mietvertrag (ohne Erhöhung) oder dem letzten Mieterhöhungsschreiben entnehmen Sie den Monat der letzten Mieterhöhung.

Schritt 2: Sie suchen den aktuellen Indexstand aus der Tabelle des Verbraucherpreisindex (VPI) des statistischen Bundesamtes heraus. In der Beispieltabelle unten sind aktueller und alter Wert bereits markiert.

Schritt 3: Vergewissern Sie sich, dass Sie beide Indexwerte aus derselben Tabelle entnommen haben. Ansonsten würden Sie Äpfel mit Birnen vergleichen.

Beispiel: Erhöhung zum März 2016 geplant. Der aktuelle Stand ist 107,3. Die letzte Erhöhung war im März 2014. Dort war der Stand 106,7. Sie haben keine Mindestschwelle vereinbart, die erreicht werden muss. Beide Indexwerte müssen aus derselben Tabelle abgeleitet werden, da diese nach demselben Index (2010 = 100) berechnet sind..

Damit Sie praktischerweise wissen, wo Sie in Ihrem Fall nachschauen müssen, habe ich Ihnen die tatsächliche Tabelle markiert. Quelle: Statistisches Bundesamt, destatis.de

Quelle: Verbraucherpreisindex für Deutschland 2010 = 100, Statistisches Bundesamt, www.destatis.de

Zugegeben, in diesem Beispiel handelt es sich um eine sehr geringe Erhöhung. Aber sonst hätten die Zahlen so schlecht aufs Blatt gepasst.


Formel der Indexerhöhung

Machen Sie es sich einfach und benutzen Sie den offiziellen Rechner zur Indexumrechnung
Eine einfache Rechenhilfe über das Statistische Bundesamt (destatis.de). Sie geben nur Ihre Werte ein und der Rest wird automatisch berechnet. Hier geht es zum offiziellen Rechenprogramm für Umrechnung der Indexerhöhung .

Nützliches Hilfsmittel: Umrechnungstabelle für die alten und neuen Indizees
Die folgende offizielle Tabelle sollten sie nutzen, wenn Sie die verschiedenen Indizees umrechnen müssen. Sie wurde vom Statistischen Bundesamt erstellt.

Umrechnung der nicht mehr fortgeführten Indizees auf den Verbraucherpreisindex.