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Scheidung

GUTACHTEN FÜR SCHEIDUNGSFÄLLE

Scheidung

GUTACHTEN FÜR SCHEIDUNGSFÄLLE

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Eine Trennung ist schon unschön genug

Wenn größere Kapitalwerte damit verbunden sind, sollte man einen klaren Blick behalten und sich nicht von Emotionen drängen lassen.

Als Gutachter machen wir oft die Erfahrung, dass die Vorstellung beider Parteien weit auseinanderliegen und gekränkte Gefühle einer direkten Einigung miteinander im Weg stehen. Jetzt sollte man einen neutralen Dritten dazwischenschalten, damit die Trennung weitergebracht werden kann.

Wir sehen Ihre Immobilie sachlich und argumentieren ungebunden. Sehr viel Wert legen wir bei Scheidungsgutachten auf eine ausführliche Begründung im Gutachten und zeigen mit vielen Marktdaten, warum wir zu dem Verkehrswert in dieser Höhe gelangt sind. Das ermöglicht es derjenigen Seite, die vielleicht mit einem anderen Ergebnis gerechnet hat, das Gutachten zu akzeptieren.

Es macht Sinn, dass beide Seite im Boot sind

Es ist selbstverständlich, dass wir die Begehung mit allen Parteien und allen Rechtsanwälten durchführen können. So kann sich jede Seite von unserer korrekten Arbeitsweise und Unvoreingenommenheit selbst überzeugen. Konträre Meinungen kann man direkt beim Ortstermin ansprechen. Auf diesem Weg haben sich schon viele Konflikte lösen lassen. Und sollten am Ende doch noch Zweifel bleiben, so kann dies in einer gemeinsamen Endbesprechung gelöst werden. Menschlich eben. Durch unsere öffentliche Bestellung und Vereidigung werden wir von allen Rechtsanwälten und Gerichten akzeptiert. Nicht ohne Grund stehen wir für höchste fachliche Eignung, moralische Aufrichtigkeit und Neutralität.

Erfüllt Ihr Gutachten die notwendigen Anforderungen? Hier überprüfen!

Vom renommierten Bewerterverband BVS e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) wurden im Januar 2018 zwei Checklisten für private Auftraggeber und Fachanwender veröffentlicht. Hier können Sie Punkt für Punkt nachprüfen, ob das Gutachten alle notwendigen Abfragen und Abhandlungen enthält.